Da die Gemeinde die Bäume am Parkplatz hinterder Post trotz des Bürgerentscheids fällen will, haben wir das Verwaltungsgericht angerufen. Aus den Unterlagen der Gemeinde, z.B. Protokolle des Verwaltungsausschusses geht hervor, dass die Gemeinde einfach so weiter verfahren will, als habe der Bürgerentscheid überhaupt nicht stattgefunden. In unserem Rat werden massiv Privatinteressen durchgesetzt.

Montag, Mai 26, 2008 um 11:52 am | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Die Zeit nach der Abstimmung

Dienstag, Januar 1, 2008 um 10:08 am | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Als wir am Tag nach der Abstimmung in der Sitzung des Wahlausschusses unsere Einwände gegen die Auszählung und die Berechnung der erforderlichen Mindeststimmenzahl vorbrachten, wurden wir von Anhängern der Gemeinde lautstark und teilweise beleidigend angegangen. Wir sollten nun endlich Ruhe geben und uns mit der Niederlage abfinden, das sei ja wie im Kindergarten. Herr Warnecke wandte sich an Herrn Lange mit den Worten: „Herr Lange, Sie werden sich doch sicher noch einen Rechtsanwalt nehmen!“ Er hatte dabei wohl übersehen, dass unsere Rechtsanwältin direkt hinter ihm saß und mit großem Interesse das „Schauspiel“, das der Ausschuss des Fleckens Bevern bot, zur Kenntnis nahm. So konnte sie uns gleich de Beschwerde an die Kommunalaufsicht des Landkreises Holzminden erstellen.

Die angefügte Bemerkung, dass wir die Sache vor das Verwaltungsgericht bringen würden, war dann wohl entscheidend dafür, dass Herr Becker vom Landkreis Holzminden und der Innenminister, Herr Schünemann, plötzlich von ihren Larifari-Auskünften abrückten.

Nun wusste man plötzlich, dass nicht elf Einwohner die vor dem Wahltag verzogen waren, und neun Einwohner, die vorher verstorben waren, bei der Ermittlung der Mindeststimmenzahl (25% der Wahlberechtigten) mitgerechnet werden durften. Bei der Ermittlung des Quorums war vom Tag der Abstimmung auszugehen.

Unsere Beschwerde an die Kommunalaufsicht

Freitag, Juli 27, 2007 um 9:09 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | 1 Kommentar

Barbara Blank-Berthoud, Breslauer Straße 30, 37639 Bevern 

Johannes Braß, Finkenweg 5, 37639 Bevern-Lütgenade

Konrad Lange, Markt 3, 37639 Bevern

Eberhard Mahlmann, Breslauer Str. 59, 37639 Bevern

Antwort bitte an: Eberhard Mahlmann, Breslauer Str. 59, 37639 Bevern       

Landkreis Holzminden Kommunalaufsicht

Bürgermeister – Schrader- Straße 2437603 Holzminden    

Bevern, d. 21.07.2007     

Hiermit legen wir   Beschwerde   gegen die Feststellung des Ergebnisses des am 15.07.2007 durchgeführten Bürgerentscheids zur Umgestaltung des Schlossvorplatzes durch die Abstimmungsleitung und den Wahlausschuss des Fleckens Bevern ein und beantragen,            

 1. als Ergebnis der Abstimmung festzustellen, dass dem Bürgerbegehren entsprochen ist;             

2. der Gemeinde aufzugeben, ihre Planung der Umgestaltung des Schlossvorplatzes nicht  weiterzuführen oder gar umzusetzen, bis die Kommunalaufsichtsbehörden ihre Prüfung abgeschlossen haben; 

3. die Behandlung der Abstimmungsunterlagen durch die Gemeinde nach dem Abschluss der Abstimmung am 15.07.2007 zu beanstanden und Abstimmungsleitung und Wahlvorstand zur Verantwortung zu ziehen.   

Begründung:  Bei dem Bürgerentscheid stimmten dem amtlichen Endergebnis zufolge von insgesamt 3549 Wahlberechtigten 885 Wahlberechtigte mit Ja, 706 mit Nein, 7 Stimmen waren ungültig. Der Feststellung des Wahlausschusses vom 16.07.2007 zufolge wurde damit das gemäß § 22b Abs. 10 in Verbindung mit § 34 NGO zusätzlich zur Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderliche Quorum von 25% der Wahlberechtigten um drei Stimmen verfehlt.  Die Wahlunterlagen wurden trotz Aufforderung noch am Wahlabend nicht versiegelt. Des Weiteren wurde das Quorum falsch berechnet, und zwar unter Zugrundelegung einer zu hohen Zahl an Wahlberechtigten. Bei korrekter Berechnung der Zahl der Wahlberechtigten ist das 25%-Quorum erreicht.              

 Im Einzelnen:  Die Zahl der Wahlberechtigten, von der für die Berechnung des 25%-Quorums auszugehen ist, wurde nach Aussage des Abstimmungsleiters in der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses vom 16.07.2007 mit der Zahl der versandten Wahlbenachrichtigungen – 3549 – gleichgesetzt. Er erläuterte weiter, als Stichtag für die Frage, wer eine Wahlbenachrichtigung erhalte, habe der 35. Tag vor der Wahl gegolten. Es sei nicht zu berücksichtigen, ob nach diesem Stichtag bis zum Wahltag noch Wahlberechtigte gestorben oder weggezogen seien.    

I.        Wenn der Abstimmungsleiter angibt, den 35. Tag vor der Wahl als Stichtag behandelt zu haben, nimmt er wahrscheinlich auf § 16 Abs. 2 NKWO Bezug. Demnach hält die Abstimmungsleitung die NKWO für anwendbar. Selbst wenn die NKWO auf die Durchführung des Bürgerentscheides und die Feststellung seines Ergebnisses anwendbar wäre, ist sie jedoch nicht korrekt angewandt worden. Denn auch bei Anwendung der NKWO sind alle Personen, die zwischen dem 35. Tag vor der Wahl und dem Wahltag das Wahlrecht verloren haben und keine Briefwahlunterlagen erhalten hatten, aus dem Wählerverzeichnis zu streichen.  

1.      Zum Einen bestimmt § 16 Abs. 1 NKWO, dass vor der Eintragung einer Person in ein Wählerverzeichnis zu prüfen ist, ob sie die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllt und ob sie vom Wahlrecht ausgeschlossen ist. Die Regel des Abs. 2, wonach von Amts wegen alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, die am 35. Tag vor der Wahl in dem Wahlbezirk melderechtlich angemeldet sind, ist somit nachrangig. Zunächst ist festzustellen, welche Personen materiell wahlberechtigt sind. Dies richtet sich nach § 22b Abs. 10 in Verbindung mit § 34 NGO. § 22b Abs. 10 NGO bestimmt, dass die Zahl der Wahlberechtigten für die Ermittlung des 25%-Quorums nach § 34 NGO zu ermitteln ist. § 34  bestimmt, das wahlberechtigt diejenigen Deutschen und EU-Bürger sind, die am Wahltag a) das 16. Lebensjahr vollendet hatten und b) seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in der Gemeinde hatten. Demnach müssen die Personen am Wahltage seit mindestens 3 Monaten in Bevern wohnhaft gewesen sein. Diese 3-Monats-Regel wurde offenbar nicht beachtet. 

2.      Des Weiteren wurden Personen, die in der Zeit zwischen dem 35. Tag vor der Wahl und dem Wahltag das Wahlrecht noch verloren, nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Gemäß § 21 Abs. 1 NKWO ist das Wählerverzeichnis jedoch bei offensichtlicher Unrichtigkeit zu berichtigen. Damit müssen alle Personen, die nach dem 35. Tag vor der Wahl bis zum Wahltag noch das Wahlrecht verloren haben, aus dem Wählerverzeichnis gestrichen werden.  

a)      § 16 Abs. 4 NKWO bestimmt zwar, dass eine Person, die nach dem 35. Tag vor der Wahl bis zum Wahltage in einen anderen Wahlbezirk des Wahlgebiets verzieht oder den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen bzw. ihren gewöhnlichen Aufenthalt dorthin verlegt, nicht aus dem Wählerverzeichnis des bisherigen Wahlbezirks zu streichen ist. Die Voraussetzungen der Vorschrift liegen jedoch nicht vor, wenn Personen in dem genannten Zeitraum ihren Wohnsitz, den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet des Fleckens Bevern heraus verlegt haben. Denn diese Personen haben ihren Wohnsitz bzw. Aufenthalt dann nicht in einen anderen Wahlbezirk des Wahlgebiets verlegt, da ja ausschließlich im Flecken Bevern gewählt wurde.  

b)      Weiter sind gemäß § 21 Abs. 4 NKWO Personen, die einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten haben und bis zum Wahltag sterben, das Wahlrecht verlieren oder aus dem Wahlgebiet verziehen, nicht aus dem Wählerverzeichnis zu streichen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Personen, die keine Briefwahlunterlagen erhalten hatten und aus einem der genannten Gründe im fraglichen Zeitraum ihr Wahlrecht verloren, aus dem Wählerverzeichnis zu streichen waren.    

II.     Die NKWO darf für die Ermittlung des 25%-Quorums jedoch gar nicht zu Grunde gelegt werden, soweit sich dadurch die Zahl der Wahlberechtigten gegenüber § 22b Abs. 10 NGO in Verbindung mit § 34 NGO erhöht.  

1.      Zum Einen ist die NGO höherrangiges Recht als die NKWO, sodass § 22b in Verbindung mit § 34 NGO ohnehin Vorrang haben, soweit die NKWO diesen Vorschriften widerspricht. 

2.      Zum Anderen regelt die NKWO ausweislich ihres § 1 die Erstellung des Wählerverzeichnisses bei der Wahl zu den Vertretungen, den Stadtbezirksräten, den Ortsräten und den Einwohnervertretungen sowie bei den Direktwahlen. Auf Bürgerentscheide ist sie somit jedenfalls direkt nicht anwendbar. Die analoge Anwendung einer Vorschrift ist nach den Regeln der juristischen Methodenlehre nur zulässig, soweit eine Sachverhaltskonstellation und Interessenlage geregelt werden soll, die mit derjenigen, für die die Vorschrift direkt gilt, vergleichbar sind.  Insbesondere § 16 Absatz 4 NKWO ist nicht anwendbar. Wie oben ausgeführt, gilt dies bereits deshalb, weil Personen, die aus dem Wahlbezirk verzogen, im Fall des Bürgerentscheids zugleich aus dem Wahlgebiet verzogen. Eine „doppelt analoge“ Anwendung der Vorschrift auf den Fall, dass jemand ganz aus dem Wahlgebiet verzieht, wäre sachwidrig. Denn die Regel ist nur sinnvoll, soweit jemand weiterhin im Wahlgebiet wohnhaft bleibt, denn dann darf er seines Wahlrechts für diese Wahl nicht verlustig gehen. Diese Erwägung greift aber nicht ein, wenn an dem Ort, an den die Person verzieht, gar keine Wahl stattfindet. So aber liegt es im Fall des Bürgerentscheids. Es ist nicht ersichtlich, wieso es einer wegziehenden Person ermöglicht werden müsste, noch über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Gemeinde, aus der sie wegzieht, mitzubestimmen.   

III.   Außerdem hätte die Gemeinde die Wahlunterlagen mit besonderer Sorgfalt behandeln und insbesondere versiegeln müssen. Bereits am Wahlabend verlangten Herr Brass und Frau Blank-Berthoud eine Nachzählung. Sie wurden abgewiesen und auf die Sitzung des Wahlausschusses am folgenden Tag verwiesen. Die Wahlunterlagen samt unbenutzten Wahlscheinen wurden in einem offenen Karton abtransportiert. Auf der Sitzung des Wahlausschusses am 16.07.2007 wurden alle Einwände und Nachzählungsverlangen wiederum abgewiesen, weil der Ausschuss hierfür nicht zuständig sei. Eine Sicherung unterblieb weiterhin. Die Gemeinde hat so in rechtswidriger Weise eine Nachzählung von vornherein vereitelt.   Wir werden die Angelegenheit auch vor das Verwaltungsgericht bringen.   Hochachtungsvoll

Vortrag in der Podiumsdiskussion

Montag, Juli 9, 2007 um 8:37 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Beide Seiten hatten als Vorgabe erhalten, dass wir in 5 Minuten unsere Vorstellungen zur Schlossvorplatzgestaltung vortragen sollten. Der Gemeindedirektor, Herr Schlag, machte daraus 13 Minuten, ohne dass dagegen eingeschritten wurde. Vereinbart war, dass  im Anschluss an die Forumsdiskussion Bürger Fragen stellen konnten. Herr Bekermann, zuständig für die Dorferneuerung, und der ehemalige Gemeindedirektor, Herr Dörnemann, machten daraus jeweils ein Referat. Der Bürgermeister und Eigentümer des Rewemarktes und des Parkstreifens davor, Herr Warnecke, benutzte das Schlusswort für eine Wahlrede. Der TAH gab von der sehr umfangreichen Diskussion um die Besitzverhältnisse des Grundstücks vor dem REWE-Markt überhaupt nichts wieder. Von meinem Vortrag tauchte im TAH – Artikel auch nichts auf. Deshalb gebe ich ihn jetzt hier wieder: 

Unsere Gegner wollen uns als rückschrittlich hinstellen. Wer aber lesen kann, hat schon auf unseren Unterschriftenlisten lesen können, dass die Kastanien und die Parkplätze hinter der Post in die NEUGESTALTUNG des Schlossvorplatzes einbezogen werden sollen.Dazu benötigt man auch einen Landschaftsarchitekten und nicht nur einen Tiefbauer, besser noch einen Architektenwettbewerb.Wir möchten, dass der Platz sein individuelles Aussehen behält, bzw. bekommt. Es soll kein nach der Methode 0815 leergefegter Platz werden.Dazu gehören Bäume.Die aufgestellte riesige Desinformationstafel der Gemeinde ist eine einzige Täuschung. Das im Rat vorgestellte Konzept der Gemeinde enthält 5 oder 7 Säuleneichen, sonst nichts. Selbst wenn die jetzt in Panik eingezeichneten 17 Bäume gepflanzt würden, hätten wir und die nächste Generation davon gar nichts, denn Bäume wachsen nun einmal langsam.Im Jahre 1976 wurden die Bäume auf dem Parkplatz hinter der Post gepflanzt. Jetzt, wo die Bäume Leistung bringen, sollen sie vernichtet werden. Ganz abgesehen von dem Geldwert von über 200 000 Euro ist eine solche Handlung unverantwortlich. Die Aussage, dass Kastanien nicht vor ein Schloss gehören, ist falsch. Ich habe im Internet Zwei Worte eingegeben: „Schloss“  und  „Kastanien“. Seitenweise wird man fündig. Fast vor jedem Schloss gibt es große Kastanien. Stellvertretend für viele möchte ich nur ein Zitat wiedergeben: „Am Rande der Norddeutschen Tiefebene, …… in …… der Hunteniederung, verborgen hinter hohen Kastanien, liegt Schloss Ippenburg.“Der Denkmalschutz will die Gemeinde zwingen für eine unsinnige Sache, die ein Großteil der Einwohner gar nicht will, sich hoch zu verschulden. Die Denkmalschützer müssen später nicht mit einem Platz leben, dessen Ökologie total zerstört worden ist. Wir möchten nicht als Statisten auf der Bühne vor dem Schloss auf einem im Sommer aufgeheizten Platz herumspringen. Das Schloss hat den Menschen zu dienen, nicht die Menschen dem Schloss. Wir leben nicht mehr im Feudalstaat.Wir begrüßen die geplanten Einrichtungen zur Weserrenaissance und freuen uns auf viele Besucher. Die ursprünglich geplanten  2 Millionen Euro Baukosten für das gesamte Projekt Weserrennaissance liegen jetzt schon bei 18 Millionen. Die prognostizierten Besucherzahlen von 185 000 Besuchern / Jahr liegen zurzeit bei 20 000 Besuchern / Jahr.Deshalb brauchen wir den Parkplatz hinter der Post nicht für einen (verkappten) Busparkplatz abzuholzen. Busse müssen nicht auf dem Schlossvorplatz parken. Sie können per handy jederzeit wieder heranbeordert werden, wie das auch in anderen Orten üblich ist.Das Vorhaben der Gemeinde ist auch nicht seriös finanzierbar. Es ist eine Milchmädchenrechnung, auf EU-Zuschüsse zu spekulieren. Die Gemeinde muss sich trotzdem für ihren Eigenanteil und auch für die Vorfinanzierung des EU-Anteils hoch verschulden! Die Realisierung unseres Vorschlages, den Schlossvorplatz behutsam, unter Bewahrung des Bestehenden zu modernisieren, wäre weitaus kostengünstiger.Nicht nur das Schloss, auch die Bäume sind ein Kulturdenkmal /Naturdenkmal, das geschützt werden muss.Die Bäume müssen nur genau wie das Schloss auch gepflegt werden.Wir werden uns nicht von bunten Bildchen der Gemeinde irritieren lassen. Wir finden es lächerlich, wenn erst die schattenspendenden Bäume abgeschlagen werden und dann der Platz mit lauter Sonnenschirmen bestückt wird.Wir hoffen trotz der rigorosen Beschränkungen durch die Gemeinde beim Bürgerentscheid  auf eine hohe Beteiligung. Sollte die Mehrheit uns zustimmen, hat dies nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bindende Wirkung, die auch vom Denkmalschutz und dem Gemeinderat nicht unterlaufen werden kann. 

11 km bis zum Wahllokal- Bei kommunalwahlen undenkbar

Montag, Juli 9, 2007 um 7:31 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Diese Pressemitteilung liegt dem TAH seit dem 14. Juni vor. Er hat sie aber nicht veröffentlicht, sondern beschränkt sich auf tendenziöse und einseitige, die Tatsachen verdrehende Veröffentlichungen. Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ dokumentiert alle Vorgänge rund um die stattfindenden Bürgerentscheide zusammen mit der Universität Marburg.                                                          Eberhard Mahlmann, Breslauer Str.59                        37639Bevern                                                            

—————————————————————————————————————–

Mehr Demokratie e.V.
Landesverband Bremen-Niedersachsen
Pressemitteilung Nr. 12/07Bremen, den 14.06.2007

Bürgerentscheid in Bevern: 11 km bis zum Wahllokal
„Bei Kommunalwahlen undenkbar“


Bremen/Bevern. Am 15. Juli 2007 findet im Flecken Bevern ein
Bürgerentscheid bezüglich der baulichen Umgestaltung des
Schlossumfeldes statt. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen abstimmen
über folgende Frage: „Sind Sie dafür, dass die großen Bäume – 3
Kastanien und 1 Blutbuche – und die 20 Parkplätze hinter der Post
erhalten bleiben?“ Vorausgegangen ist dieser Abstimmung ein
erfolgreiches Bürgerbegehren, das Mitte April etwa das Dreifache der
erforderlichen Unterschriften eingereicht hat.
Die Teilnahme an der Abstimmung wird den Bürgern nicht einfach
gemacht. Die Informationen zum Bürgerentscheid sind bisher nur über
einen Aushang der Gemeinde bereitgestellt worden, eine
Benachrichtigung per Post an alle Haushalte steht noch aus. Außerdem
ist nur ein einziges Abstimmungslokal vorgesehen, das in einer
Entfernung zwischen 2,4 und 10,6 km zu den einzelnen Ortsteilen
liegt.
Der Verein Mehr Demokratie lobt zwar die Möglichkeit der
Briefabstimmung, kritisiert aber gleichzeitig, dass nicht alle
Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um eine hohe Beteiligung zu
erreichen. „Wer würde schon auf die Idee kommen, bei der
Bürgermeisterwahl auf mehrere Abstimmungslokale zu verzichten“, fragt
sich Tim Weber von Mehr Demokratie. Auch die Öffnungszeit entspricht
nicht der von Wahltagen. Warum die Stimmabgabe nicht bis 18 Uhr
möglich ist, wird für die Bürger völlig unverständlich sein.
Die Bilanz von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Niedersachsen
ist
aufgrund der hohen Hürden eine Seltenheit. In den letzten 10 Jahren
sind über 40% der Bürgerentscheide am 25%-Zustimmungsquorum
gescheitert. Eine einfache Mehrheit reicht demnach nicht aus, sondern
gleichzeitig muss diese Mehrheit mindestens 25% aller
Wahlberechtigten
ausmachen.

Verantwortlich für das Scheitern sind dem Verein zufolge oft die
Gemeinden, da die Abstimmungen nur selten zu den bei Wahlen üblichen
Bedingungen stattfinden. Eine erfreuliche Ausnahme war im Mai der
Bürgerentscheid in Tostedt. Erstmals seit 2005 wurde die
25%-Zustimmungshürde übersprungen. Die Gemeinde Tostedt hat mit
fairen
Abstimmungsregeln eine hohe Beteiligung gewährleistet.

Mehr Demokratie fordert daher eine landeseinheitliche, verbindliche
Durchführungsverordnung nach dem Vorbild in Nordrhein-Westfalen. „Nur
so kann sichergestellt werden, dass die Bürger ausreichend informiert
sind und die besten Möglichkeiten haben ihr Stimmrecht auszuüben“, so
Tim Weber. Außerdem fordert der Verein eine deutliche Senkung der
Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid.

Dienstag, Juni 12, 2007 um 6:55 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

           Stimmen Sie mit ab!

            Bürgerentscheid

        Schlossvorplatz Bevern      

   15. Juli von 10 bis 16 Uhr

           in der Schule            

        Briefwahl ist möglich  

        Hier müssen Sie sich das Bild mit der rotblühenden Kastanie denken oder dieses weiter unten anklicken
    

X    Ja ! zum Erhalt der  großen 

      Kastanien, der Blutbuche und  

        der Parkplätze hinter der Post

Dorferneuerung oder Umweltzerstörung

Sonntag, Juni 10, 2007 um 6:41 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Leserbrief zur Stellungnahme des Gemeindedirektors und der Fraktionsvorsitzenden des Fleckens  Bevern zum Schlieper-Brief „Planung nicht als endgültig ansehen“

Ich möchte hier nur zu einigen Einlassungen Stellung nehmen.

Es wird im Leserbrief ausgeführt, dass die Umgestaltung des Schlossvorplatzes politisch einmütig gewollt sei. Seinerzeit war die Verlegung des Marktes auf die grüne Wiese auch politisch fast einmütig gewollt. Heute unterschreiben Fraktionsvorsitzende in ihrem Leserbrief, dass der Markt in der Ortsmitte verbleiben soll und übernehmen dabei die Argumente aus vielen mir zugesandten Einsprüche. Diese von vielen Bürgern bis März 2005 eingereichten Einsprüche bei der Gemeindeverwaltung sind im Übrigen bis heute nicht beantwortet worden. Bürger, die vom Ihrem Rat und der Verwaltung ernstgenommen werden, haben dies erwartet. So erfreulich für viele Bürger dieses Umdenken des Rates ist, für den Schlossvorplatz scheint man leider noch nicht so weit zu sein.

Dass die Umgestaltung des Schlossvorplatzes dorferneuerungsgerecht sein soll, wird von den Fraktionsvorsitzenden im o.g. Leserbrief behauptet. Leider ist eine Mitwirkung von Bürgern nicht erkennbar und kann deshalb von vielen nicht nachvollzogen werden. Sie halten die beabsichtigte Gestaltung des Schlossplatzes vielmehr für Umweltzerstörung – nämlich um Vernichtung der lebenswerten Umwelt im zentralen Bereich unseres Ortes. Sollte der Rat dieses Vorhaben verwirklichen, ist daran später nichts mehr rückgängig zu machen – jedenfalls nicht für die nächsten zwei Generationen. Abgeholzt ist abgeholzt!

Zunächst gaben alle Fraktionen im Rat einstimmig die Erklärung ab, dass sie das Bürgerbegehren zum Schlossumfeld unterstützten und drängten auf eine möglichst baldige Abgabe der Unterschriftenlisten. Wie man inzwischen dem Internet unter www.bevern.de oder den Aushangkästen entnehmen kann, ist die Abstimmung für das Bürgerbegehren am Sonntag,  dem 15. Juli 2006. Für die entfernten Orte des Flecken Bevern wie Dölme (10,6km), Reileifzen (6,5km), Lütgenade (6,7km), und Lobach (2,4km) sind keine Wahllokale vorgesehen. Außerdem sind die zwei Wahllokale in der Schule in Bevern nur für die Zeit von 10 – 16 Uhr geöffnet. Somit werden viele Bürger auf die Briefwahl angewiesen sein. Ich kann darin keine besondere Unterstützung für das erste Bürgerbegehren des Flecken Bevern erkennen. Insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Parteien über zunehmend geringe Wahlbeteiligung klagen.

Ich kann nur wünschen und hoffen, dass die Bürger des Flecken Bevern von der Möglichkeit, auf die Gestaltung ihres Dorfmittelpunktes direkt Einfluss nehmen zu können, auch rege Gebrauch machen. Sollte das Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheides für den Erhalt der wunderschönen Bäume auf dem Schlossvorplatz ausfallen, so ist der Rat an dieses Votum gebunden.

   

Konrad Lange

Am Markt 3

Bevern

Der „rote Platz“ von Bevern

Montag, Juni 4, 2007 um 10:50 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Der „rote Platz“ von Bevern!                                                                TAH 05.04.2007 

Zum Thema „Schloss-Umfeldgestaltung“ in Bevern 

Das seit über zwei Jahren für die geplante Abholzung verwendete Argument, einen besseren Blick zum Schloss zu haben, und dafür alle Bäume und Büsche zu opfern, ist ziemlich unverständlich.Wer möchte denn eigentlich gerne einen freien Blick zum oder vom Schloss haben? Außer dem Denkmalschutz und einigen Schlossfreunden wohl niemand. Weitere Argumente wurden aber inzwischen auch schon nachgeschoben, wie z.B. eine erforderliche Konzentration aller bisherigen Schlossvorplatz-Parkplätze nur noch vor dem Rewe-Markt. 

Alle sprechen seit Monaten nur vom Klimaschutz, aber die verantwortlichen Kommunalvertreter des Fleckens Bevern wollen auf dem Schlossvorplatz alles abholzen und stattdessen einen „roten“ und zukünftig besonders warmen Vorplatz aus Steinpflaster anlegen lassen, der sogar zum „Flanieren“ geeignet sein soll, dafür aber die bisher dort heimischen Tierarten verdrängt. Dieser Platz hat bei einigen Bürgern schon einen passenden Namen gefunden: Der „rote Platz“ von Bevern! Schließlich gehören doch die Bäume und Büsche, nicht zuletzt als Schattenspender, zum Gesamtbild der Schlossanlage, wie man sie üblicherweise kennt. Geplant sind als Ersatz Säuleneichen, wie man sie z.B. bei der Firma Bertram im Gewerbegebiet als Begrenzung sehen kann. Weiterhin soll ein neuer Platz entstehen, der sogar auch für Veranstaltungen geeignet sein soll.Mögen die Säuleneichen auch ihren optischen Zweck erfüllen, für den Schlossvorplatz werden solche aber kein geeignetes Bild abgeben.Kastanien haben normalerweise eine Lebensdauer von etwa 200 Jahren. Eine 80 Jahre alte Kastanie ist also nicht alt. Jedoch die Aussage im TAH-Bericht vom 03.März 2007, diese Bäume haben nur noch wenige Jahre Lebensdauer vor sich, ist recht unverständlich, mit welcher Absicht auch immer geschehen. Die an der Einfahrt stehende rot blühende Kastanie wurde erst in der Zeit zwischen 1960 und 1965 von einem Gemeindemitarbeiter gepflanzt, der in Bevern wohnt. Dieser Baum hat also noch ganz viele Jahre vor sich. Auch in einem von der Gemeinde in Auftrag gegebenen Gutachten ist immerhin noch von 20-40 Jahren (je nach Baum) Überlebensdauer die Rede. Im übrigen werden die total intakte Blutbuche und die vielen anderen gesunden, ca. 20 Jahre alten Bäume und Büsche, von den Kastanien nicht weit entfernt, erst gar nicht erwähnt und diese sollen ja auch dem Erdboden gleich gemacht werden. 

Meine Frage an Herrn Warnecke in einer öffentlichen Sitzung am 12.03.07, was denn nun der Spaß kosten solle, wurde folgendermaßen beantwortet: „Ob es 100.000,- oder 50.000,-€ werden, wissen wir noch nicht.“ Diese Aussage fand ich sehr ungewöhnlich. Meine Antwort darauf: „Es gibt nirgends ein Projekt in dieser Größenordnung, das von der Kostenseite nicht mit begleitet wird. Die Umbaumaßnahmen für so ein Projekt liegen sicherlich nicht weit von 1 Million € weg“. Die Bürger des Fleckens Bevern kommen dann in finanzieller Hinsicht nicht ungeschoren davon, auch nach Abzug eines Zuschusses aus dem Dorferneuerungsprogramm. 

Zum Abschluss noch ein Hinweis:
Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren, das einen absoluten Kahlschlag verhindern soll, liegen noch in vielen Geschäften, Apotheken und Arztpraxen aus.
                                                                                                          Ulrich WeilingerHinter den Höfen 3337639 Bevern

Schlossvorplatz Bevern. Hilfe in Sicht

Dienstag, Mai 29, 2007 um 9:45 am | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Leserbrief zum Bericht vom 8. Mai: Jeder Baum ein Lebenstraum 

Mit Freude habe ich im TAH gelesen, dass der Umweltminister, Herr Sander, und der Landrat, Herr Waske, den Tag des Baumes unter dem Motto „Jeder Baum ein Lebenstraum“ begangen haben. An diese Tatsache knüpfe ich die Hoffnung, dass wir in Bevern von beiden Herren Hilfe bei unserem Bemühen um die Rettung der schönen stattlichen Bäume vor dem Schloss erhalten. Man kann doch nicht an einem Tage drei Kiefern unter einem solchen Motto pflanzen und am nächsten Tage mit der Kettensäge herumspringen und vier herrlichen Bäumen den Garaus machen. Damit würde man die Arbeit aller, die sich am Tag des Baumes und das ganze Jahr über bemühen, Verständnis und Kenntnis für  die Bedeutung von Bäumen zu wecken, zunichte machen. Herr Waske, bringen Sie den Denkmalschutz des Landkreises zur Raison! Herr Minister, machen Sie von Ihrer Kompetenz Gebrauch!

Zum Schluss möchte ich aus einem Brief des ehemaligen Gemeindedirektors, Herrn Dörnemann, an einen Bürger unserer Gemeinde zitieren. Er schrieb damals in einer anderen Angelegenheit: „Ich möchte mir an dieser Stelle die Anregung erlauben, dass es in unser aller Interesse liegen muss, wenn möglichst viele Laubbäume erhalten werden. Unter diesem Gesichtspunkt muss man einfach von allen Betroffenen Einsicht und Pflichtgefühl erwarten können, zumal die Nadelgehölze im Ortsinnenbereich schon jetzt überwiegen, so dass wir für jeden Laubbaum  dankbar sein müssten.“

Diese Ausführungen sollten eigentlich auch für heutige Bürgermeister und Ratsmitglieder gelten. Wenn es den Damen und Herren aber an Einsicht und Pflichtgefühl mangelt, empfehle ich einen 14-tägigen Aufenthalt im Waldjugendlager 25 Eichen in Stadtoldendorf. Dort wird mit viel Engagement Wissen über die Bedeutung von Bäumen vermittelt.

Karl Koß

Bevern

Warum wurde diese Seite eingerichtet?

Freitag, Mai 11, 2007 um 9:49 pm | Veröffentlicht in Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite wurde nötig, weil der Rat des Fleckens Bevern und die Denkmalschutz-behörden die großen stattlichen Bäume –

2 weißblühende Kastanien, 1 rotblühende Kastanie und eine Blutbuche auf dem Schlossvorplatz fällen lassen wollen, damit „man das Schloss besser sieht.“

Dagegen haben wir beim Flecken Bevern am 6. Februar 2007 ein Bürgerbegehren angemeldet. Am 16. April haben wir etwa das Dreifache der für ein Bürgerbegehren erforderlichen Unterschriften eingereicht. Nachdem der Verwaltungsausschuss die Gültigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt hat, wurde der Termin für die geheime Abstimmung zum Bürgerentscheid auf den 15. Juli festgesetzt. Eine schriftliche Mitteilung ist uns darüber bis heute (11. Mai) nicht zugegangen.

Auf dem Pflanzenmarkt an der Kaffeestube am Beverbach hatten wir am 6. Mai einen Info-Stand mit drei Schautafeln und einem Malertisch, auf denen wir alle Vorgänge – soweit uns möglich war – dokumentiert haben. Unsere Informationen wurden ähnlich gut angenommen wie der Pflanzenmarkt.

Wir werden diese Aktion in allen Ortsteilen des Fleckens Bevern wiederholen und haben dies bereits schriftlich beim Flecken angemeldet.

An dieser Stelle werden wir über geplante Veranstaltungen informieren.

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